Letzte Aktualisierung: 05.09.2015
Die Situation
Aufgrund der Produktion von Windenergie im Norden Deutschlands werden laut Bundesnetzagentur neue starke Hochspannungsleitungen in den Süden benötigt. Im Rahmen
des Netzausbaus fordert der Netzbetreiber TenneT die heutige Hochspannungsleitung in Winkelhaid von einer 220-kV-Leitung auf eine 380-kV-Leitung hochzurüsten.
Auch im "Netzentwicklungsplan Strom 2024 - zweiter Entwurf" wurde die Hochrüstung vom Netzbetreiber TenneT mit der "Maßnahme Nr. 54" erneut als notwendig erachtet und diese Maßnahme zusätzlich dem "Maßnahmenbündel
1" zugeordnet. Dessen Umsetzung verspricht hohe Effektivität bei sogenannten Redispatch-Einsparungen (*) und wird deshalb mit hoher Priorität betrieben!.
Die Gemeinde Winkelhaid und deren Gemeinderäte sind deshalb aufgefordert, JETZT alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Hochspannungstrasse außerhalb von
Wohngebieten verlaufen kann.
(*) Redispatch (Stromnetz), eine Anforderung zur Anpassung der Strom-Einspeisung von Kraftwerken durch Übertragungsnetzbetreiber, um Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen; hierbei insbesondere ungeplantes Hoch- oder Runterfahren von Kraftwerken wegen Energie-Unter- oder -Überkapazität im Übertragungsnetz.
JETZT liegt es vorrangig an den Vertretern der Gemeinde Winkelhaid initiativ zu werden, um ...
- eine Trassenverlegung außerhalb von Wohngebieten in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen und
- Vorsorge für eine Hochrüstung auf 380-kV-Leitung zu treffen.
- Gesundheitsrisiken durch die bestehende 220-kV-Leitung abzustellen, die sich
nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht nur in den elektrischen und magnetischen Felder der Hochspannungsleitung begründen.
Die Hochspannung bildet an den Leitungen auch Schadstoffe wie Aerosole (lungengängige Stoffe) und Ozon, die insbesondere in Windrichtung das Gesundheitsrisiko für Krebs und andere Krankheiten erhöhen.
- Trassenverlegung ohne Verzug anzugehen, da die TenneT die Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung schon für 2016 plant und außerdem damit anstehende Investitionen in die bestehende 220-kV-Trasse, wie z.B. Erneuerung der Masten aus dem Jahr 1949, besser gleich für eine neue Umgehungstrasse verwendet werden.