Aktualisierung: 12.10.2019
NEP 2030 (2019) - Konsultation bis Mittwoch, 16. Oktober 2019
Am 6. August 2019 wurde von der Bundesnetzagentur der 2. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 zur Konsultation gestellt. Siehe www.netzentwicklungsplan.de
Bis zum Mi 16. Oktober 2019 können Sie dazu Stellung nehmen.
Möglich ist dies über folgende Wege:
1. Onlineformular
2. Per Post an:
Netzentwicklungsplan/Umweltbericht
Postfach 80 01 48
53105 Bonn
3. Per E-Mail an nep-ub-2019-2030@bnetza.de
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese
einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Eingangsbestätigungen versendet die Bundesnetzagentur nicht.
Hier eine Musterstellungnahme in WORD zum Editieren oder direkten Ausdruck als PDF
Microsoft Word-Dokument [33.5 KB]
PDF-Dokument [12.8 KB]
Sie haben
schon früher eine Stellungnahme abgegeben?
Eine Stellungnahme bezieht sich immer auf einen bestimmten Netzentwicklungsplan. D.h. Sie
sollten erneut auf den jetzt vorgelegten „Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2019) - 2. Entwurf“ reagieren und ihre Rechte wahren.
WICHTIG: Jede volljährige Person sollte eine eigene Stellungnahme abgeben (nicht nur eine pro Haushalt). Nur so werden die verantwortlichen Stellen auf die Winkelhaider/Penzenhofener Situation aufmerksam. Es kommt auf jede Stellungnahme an!