Aktualisierung: 12.10.2019

NEP 2030 (2019) - Konsultation bis Mittwoch, 16. Oktober 2019

Am 6. August 2019 wurde von der Bundesnetzagentur der 2. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 zur Konsultation gestellt. Siehe www.netzentwicklungsplan.de

Bis zum Mi 16. Oktober 2019 können Sie dazu Stellung nehmen.

 

Möglich ist dies über folgende Wege:

1. Onlineformular


2. Per Post an:
   Netzentwicklungsplan/Umweltbericht
   Postfach 80 01 48
   53105 Bonn

 

3. Per E-Mail an nep-ub-2019-2030@bnetza.de

 

 


Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden ver­öffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangs­bestätigungen versendet die Bundesnetzagentur nicht.

 

 

Hier eine Musterstellungnahme in WORD zum Editieren oder direkten Ausdruck als PDF

Muster-Stellungnahme-2019-09-02-V1.doc
Microsoft Word-Dokument [33.5 KB]

Sie haben schon früher eine Stellungnahme abgegeben?

Eine Stellungnahme bezieht sich immer auf einen bestimmten Netzentwicklungsplan. D.h. Sie sollten erneut auf den jetzt vorgelegten „Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2019)  -  2. Entwurf“ reagieren und ihre Rechte wahren.

 

WICHTIG: Jede volljährige Person sollte eine eigene Stellungnahme abgeben (nicht nur eine pro Haushalt). Nur so werden die verantwortlichen Stellen auf die Winkelhaider/Penzenhofener Situation aufmerksam. Es kommt auf jede Stellungnahme an!