Letzte Aktualisierung: 30.01.2023
Chronologie der Umsetzung der Hochrüstung auf 380-kV-Leitung
26. Januar 2023
Bekanntmachung der TenneT, dass ihr Vorzugsstandort für ein neues Umspannwerk die "Variante 3" östlich der A3 ist. Das zugehörige Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich Mitte 2024 starten.
--> Link zur Bekanntmachung / Präsentation der TenneT (PDF, 5 MB)
Es bleibt bei unserer Bewertung vom 02.11.2022, dass dieser Standort "inakzeptabel" ist, da weder in Luderheim noch in Winkelhaid ein Mindestabstand von 400 m zur Wohnbebauung / Orten mit
Langzeitaufenthalt eingehalten wird!
20. Oktober 2022
"Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten" auf Winkelhaider Gemeindegebiet --> TenneT-Ankündigung mit Kartenansichten
TenneT gibt eine "Abweichung vom Raumordnungskorridor" bekannt. Zwischen der Ortsverbindung Winkelhaid-Ludersheim und der Autobahnauffahrt Altdorf
verläuft die Erdkabeltrasse nicht mehr auf der Ostseite der A3 (Altdorfer Seite), sondern auf der Westeite der A3 (Winkelhaider/Weinhofer Seite).
Die Begründung von TenneT ist hier nachzulesen --> Juraleitung Abweichung ROK Altdorf-Winkelhaid
01. Juli 2022
Die Regierung von Mittelfranken gibt per Pressemitteilung bekannt, dass das Raumordnungsverfahren (ROV) Juraleitung abgeschlossen ist.
"Regierung von Mittelfranken gibt grünes Licht für den mittelfränkischen Abschnitt des geplanten Ersatzneubaus der Juraleitung"
Die Regierungen von Mittelfranken, Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz haben als höhere Landesplanungsbehörden das im Mai letzten Jahres eingeleitete Raumordnungsverfahren für ihren jeweiligen Leitungsabschnitt mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, sodass die Raumverträglichkeit für das Gesamtvorhaben bestätigt ist.
... weiterlesen
12. Mai 2021
Das Raumordnungsverfahren wird eröffnet. "Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern".
11. April 2021
TenneT veröffentlicht die Detailkarten mit der "Vorzugstrasse" mit Stand 30.03.2021 Diesen Vorschlag wird TenneT voraussichtlich in das Raumordnungsverfahren (ROV) einreichen.
Link zu den Detailkarten: Trassenverlauf - TenneT
25. Februar 2021
Die P53 Juraleitung erhält im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)die Kennzeichnung "F" = Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 6.
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2021 Nr. 9 vom 03.03.2021
21. Juni 2020
TenneT legt neues Variantennetz der Juraleitung liegt vor. Link zu den Karten
und lädt in Webinaren ein.
Webinar 6, Montag, 29.06.2020, 17-19 Uhr
Webinar 7, Dienstag, 30.06.2020, 17-19 Uhr
Link zur Terminübersicht der Webinare
Link zur Teilnahme am Webinar
Link zum Archiv der aufgezeichneten Webinare
22. Mai 2019
TenneT veröffentlicht die vorläufig geplanten Trassenalternativen.
Abschnitt A: Varianten von Ludersheim in Richtung Westen nach Raitersaich
Abschnitt B: Varianten von Ludersheim in Richtung Süden nach Sittling
19. Mai 2019
TenneT lädt zu "Bürgerinformationsmärkte ... " ein. Dort werden erstmals öffentlich mögliche Trassenverläufe gezeigt und diskutiert.
Donnerstag, 23.05.2019 / 15-20 Uhr Roßtal, Sportplatzweg 1, Sporthalle
Freitag, 24.05.2019 / 14-19 Uhr, Schwabach, Museumsstraße, Stadtmuseum
Montag, 27.05.2019 / 15-20 Uhr, Reichertshofen, Keltenring 31, Pfarrzentrum
Dienstag, 28.05.2019 / 15-20 Uhr, Beilngries, Hauptstraße 14, Haus des Gastes
Mittwoch, 29.05.2019 / 15-20 Uhr, Berching, Klosterplatz 1, Benediktinerabtei
Montag, 03.06.2019 / 15-20 Uhr, Rottenburg a.d.L., Marktstraße 19, Gasthof
Dienstag, 04.06.2019 / 15-20 Uhr, Abensberg, Kuchlbauer Stadtplatz 2, Gasthof
Mittwoch, 05.06.2019 / 15-20 Uhr, Rohr i. NB, Abt-Dominik-Prokop-Platz 1
Donnerstag, 06.06.2019 / 15-20 Uhr, Essenbach, Savigneux-Platz 4
Freitag, 07.06.2019 von 14-19 Uhr in Feucht, Reichswaldhalle, Brauhausgasse 13
21.12.2015
Auf Beschluss des Bundestages wird die Hochrüstung unter Vorhaben 41 in das Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG aufgenommen (siehe Seite 6 in der Anlage)
2015-12-21-BBPlG.pdf
PDF-Dokument [75.3 KB]
04.09.2015
Die Bundesnetzagentur "bestätigt" die vom Netzbereiber TenneT im Netzentwicklungsplanung Strom 2024 geplante Hochrüstungsmaßnahme, d.h. sie wird als notwendig erachtet. Damit geht die Maßnahme in die nächste Umsetzungsphase!
Bei der Hochrüstung handelt es sich im Sprachgebrauch der Bundesnetzagentur um eine "Netzverstärkung", die als "Neubau in bestehender Trasse" ausgeführt wird.
In der "Bestätigung Netzentwicklungsplan Strom 2024" heißt es dazu auf S. 297:
"Ob die Maßnahme als Netzverstärkung realisiert wird oder ob ein Neubau abseits von Siedlungen die verträglichere Lösung ist, entscheidet sich nicht auf Ebene des Netzentwicklungsplans, da es hier ausschließlich um die Bedarfsfeststellung geht. Diese Fragen klären anschließend die für die Realisierung dieser Maßnahme zuständigen Landesbehörden im Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren."
27.02.2015
Im Netzentwicklungsplan (NEP Strom) ist die Hochrüstung erstmals dem "Maßnahmenbündel 1" zugeordnet, dessen
Umsetzung am effektivsten sogenannte Redispatch-Einsparungen(*) erzielt. Im Klartext heißt das, dass die Hochrüstung mit sehr hoher Priorität betrieben wird!
(*) Redispatch (Stromnetz), eine Anforderung zur Anpassung der Strom-Einspeisung von Kraftwerken durch Übertragungsnetzbetreiber, um Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen; hierbei insbesondere ungeplantes Hoch- oder Runterfahren von Kraftwerken wegen Energie-Unter- oder -Überkapazität im Übertragungsnetz.
NEP2024_UENB-Entwurf_2a-S24.pdf
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Neu ist auch, dass die Bundesnetzagentur die Maßnahme 54 als "bestätigungsfähig" einstuft und diese damit in den nächsten Umsetzungsschritt geht.
Vorläufige Prüfungsergebnisse Netzentwic[...]
PDF-Dokument [806.5 KB]
Auszug-Bestätigung Netzentwicklungsplan [...]
PDF-Dokument [288.3 KB]